Neue Förderchance für Kommunen in NRW!
4. November 2025
Mit der neuen Richtlinie
zur Förderung niederschwelliger Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Städte, Gemeinden und weitere
Akteure dabei, sich besser auf die Folgen des Klimawandels
vorzubereiten.
Gefördert werden unter anderem:
- Entsiegelung von Flächen
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Maßnahmen zur Regenwassernutzung und -rückhaltung
- Trinkwasserbrunnen und Verschattungsmaßnahmen
Die Förderung kann – je nach Maßnahme – bis zu 100 % Zuschuss betragen.
Anträge sind bis zum 31. März 2027 möglich.
Ziel
ist es, die Klimaresilienz vor Ort zu stärken und konkrete, schnell
umsetzbare Projekte zu fördern, die spürbar zum Schutz vor Hitze,
Starkregen und Trockenheit beitragen.
Weitere Infos und Richtlinie finden Sie hier.