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Neue Förderchance für Kommunen in NRW!

Mit der neuen Richtlinie zur Förderung niederschwelliger Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Städte, Gemeinden und weitere Akteure dabei, sich besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

Gefördert werden unter anderem:

  • Entsiegelung von Flächen
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Maßnahmen zur Regenwassernutzung und -rückhaltung
  • Trinkwasserbrunnen und Verschattungsmaßnahmen

Die Förderung kann – je nach Maßnahme – bis zu 100 % Zuschuss betragen.
Anträge sind bis zum 31. März 2027 möglich.

Ziel ist es, die Klimaresilienz vor Ort zu stärken und konkrete, schnell umsetzbare Projekte zu fördern, die spürbar zum Schutz vor Hitze, Starkregen und Trockenheit beitragen.


Weitere Infos und Richtlinie finden Sie hier.