Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Über die Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen und andere Akteur*innen dabei, die notwendigen Anpassungsprozesse an die Folgen des Klimawandels möglichst frühzeitig, systematisch und integriert anzugehen.

Die Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) schafft gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe kommunaler Anpassungskonzepte. Das Ziel ist, existierende Chancen zu nutzen und Schäden zu verringern. Gleichzeitig ist die Förderrichtlinie Bestandteil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ des BMUV, unter dem die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt wurden.

Eine nachhaltig gestaltete Klimawandelanpassung trägt zudem zu den deutschen und internationalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bei, zum Beispiel in Bereichen wie Gesundheit, Klima- und Naturschutz. Für fortgeschrittene Akteur*innen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Klimaanpassung verfügen, gibt es daher die Möglichkeit, innovative Klimaanpassungsprojekte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu erproben.

Während sich der Förderschwerpunkt A ausschließlich an Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen richtet, ist der Förderschwerpunkt B auch für Vereine, Verbände, Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern offen.

Im Förderschwerpunkt B werden fünf bis zehn herausragende Projekte ausgewählt und gefördert, die Impulse geben, wie sich Klimaanpassung auf neuartige und innovative Weise und im Sinne der Nachhaltigkeitsziele gestalten lässt. Die Auswahl erfolgt in Form eines Wettbewerbs der eingereichten Ideen.

Die Förderung ist in den folgenden Förderschwerpunkten möglich:

Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)   
  • A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

 

Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)

  • B I. Erstellung eines Konzepts
  • B II. Umsetzung eines Konzepts

 

Download Förderrichtline 2021:
https://www.z-u-g.org/fileadmin/zug/Dateien/Foerderprorgamme/DAS_Anpassung_an_den_Klimawande/DAS_Foerderrichtlinie_2021.pdf

 

Quelle: Förderung zur Klimaanpassung. (o. D.). Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH. https://www.z-u-g.org/das/

 

 

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